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Vertragsschluss, Verbraucherschutz und AGB-Kontrolle bei Internetauktionen

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Jura (Rechtswissenschaften) - Internetrecht, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf Vertragsschluss, Verbraucherschutz und AGB-Kontrolle bei Internetauktionen dargestellt. Es wird ausführlich dargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer bei einer Internetauktion als Unternehmer gem. 14 BGB gilt, weiter wird untersucht, inwieweit Internetversteigerungen als Versteigerungen im Sinne des Fernabsatzrechts zu sehen sind und ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Schließlich wird untersucht ob und auf welche Weise die AGB des Betreibers in die Kaufverträge einbezogen werden. , Abstract: Das erste Internetauktionshaus weltweit wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in Kalifornien gegründet und trägt den Namen eBay. Nach einer Version soll eBay aus einer Internetseite entstanden sein, die Pierre Omidyar für seine Freundin zum Tausch von PEZ-Figuren eingerichtet hatte. Diese Geschichte soll allerdings ein PR-Gag gewesen sein, in Wahrheit soll Pierre Omidyar testweise einen defekten Laserpointer zum Verkauf angeboten haben, für den er tatsächlich einen Abnehmer fand. Wie auch immer, unzweifelhaft ist, dass eBay sich in wenigen Jahren zum weltweit größten Online-Handelsplatz entwickelt hat. Pierre Omidyar wurde durch seine Erfindung zum Milliardär, der in der Forbes-Liste der reichsten Amerikaner geführt wird. In Deutschland gibt es eBay seit 1999. Hier ist nach eigenen Angaben Feininger im Jahr 1997 der erste Anbieter einer Internet-Auktion gewesen. Zwar habe es schon 1979 erste Online-Auktionen in einem Computersystem mit dem Namen ‘MicroNet‘ gegeben, einem breiten Publikum wurden Internetversteigerungen aber erst seit eBay zugänglich. Der Auktionsanbieter ricardo.de, der durch zwei Grundsatzurteile des BGH Berühmtheit erlangt und Rechtsgeschichte geschrieben hat, wurde 1998 gegründet und hat seine Dienste in Deutschland im Jahr 2003 eingestellt, ist aber nach eigenen Angaben mit über 1,7 Mio. Mitgliedern und einem Umsatz von rund 600 Mio. Schweizer Franken der größte Online-Handelsplatz der Schweiz. Weltmarktführer ist eBay, das mehr als 95,9 Mio. aktive Mitglieder und ein Warenumsatz von 61,8 Mrd. US-Dollar in 2010 meldet. Für Deutschland werden 16 Mio. Mitglieder und ein Umsatz von 1,2 Mrd. US-Dollar genannt. Nach eigenen Angaben ist hierzulande hood.de mit über 1 Mio. Mitglieder der zweitgrößte Anbieter bzw. die größte kostenlose Online-Auktion. Es gibt wohl weit über 100 Internet-Auktionsanbieter. Laut einer Suchmaschine für Internetauktionen kann in 148 Auktionen gesucht werden. Internetauktionen gibt es in sehr verschiedenen Variationen und Erscheinungsformen, die auch rechtlich differenziert zu behandeln seien.

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Stand:07.06.2024
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