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Ausgestaltung und Durchsetzung der Verfügungsrechte bei Online-Musikdateien

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 3,3, Universität zu Köln (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Musik ist ursprünglich in seiner Form als Dienstleistung ein immaterielles Gut bei dem Nichtausschliessbarkeit und Nicht-Rivalität im Konsum besteht, den Eigenschaften eines öffentlichen Gutes. Erst mit der Möglichkeit der Speicherung des Gutes auf Tonträger seit Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts wird aus dem öffentlichen Gut Musik ein handelbares Privatgut. Die Marktfähigkeit des Gutes Musik schuf Anreize Verfügungsrechte an diesem zu spezifizieren und durch geltendes Recht zu schützen. Die Aufgabe der Tonträgerhersteller besteht in der technischen Transformation und Vervielfältigung des Werkes in einer verbreitungsfähigen, konsumierbaren Funktion, wobei sich der Realisierungsprozess zum Teil erheblich auf Form und Substanz des Werkes auswirkt. Die Branche hat sich seit dem zweiten Weltkrieg zu einem hochgradig integriertem und global operierendem Industriezweig entwickelt. Es existiert eine Dominanz der s.g. Majorlabels auf dem Weltmarkt (BMG, EMI, Universal, Sony Music, Warner). Die Durchsetzung der Verfügungsrechte der Tonträgerindustrie wird ist im wesentlichen durch zwei Phänomene der informations- und kommunikationstechnischen Entwicklung erschwert: Die veränderten Möglichkeiten der Reproduktion des Gutes Musik. Die Distribution durch Netzwerke im Internet Durch die Speicherung der Inhalte auf dem Tonträger CD in digitaler Form lassen sich diese in unkörperlicher Form ganz einfach auf einem Personal Computer (PC) speichern, bearbeiten und auch nutzen. Zur Reproduktion des Inhaltes ist nur ein Copy-Befehl am PC notwendig. Die erstellte Kopie ist nicht von der Original-Datei zu unterscheiden. So erhält der Konsument prinzipiell die gleichen Reproduktionsmöglichkeiten wie der Anbieter. Die Komprimierung durch den MP3-Standard, die Breitbandentwicklung und die Verbreitung von digitaler Musik über Musiktauschbörsen ermöglichen die Verbreitung der Inhalte über das Internet. Konnte durch die einfachen Vervielfältigungsmöglichkeiten Rivalität im Konsum nahezu aufgehoben werden, macht die Möglichkeit der Beschaffung von Musik über Netzwerke wie Gnutella Ausschluss für den Inhaber der Verfügungsrechte fast unmöglich. Musik im Internet wird zu einem öffentlichen Gut. Die Tonträgerindustrie ergreift folgende Maßnahmen, um auch im Internet-Zeitalter ihre Verfügungsrechte durchsetzen zu können: Die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, die formellen institutionellen Rahmenbedingungen. Die Einflussnahme auf die Einstellung und Werte der Gesellschaft, dem informellen institutionellen Umfeld. Die Anwendung technischer Ausschlussmaßnahmen im Rahmen eines Digital Rights Managements . Zu (a): Während sich in den letzten Jahren die technischen Strukturen der Informationsgesellschaft schon weitgehend herausgebildet haben, hinken die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich nach. Die Besitzer der Verfügungsrechte nehmen als Stakeholder an der Fortentwicklung und Gestaltung dieser Ordnung teil, indem sie, organisiert in Interessensverbänden, Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Als Resultat internationaler Abkommen und der Richtlinie 2001/29/EG des europäischen Parlamentes wurde in Deutschland ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 18. März 2002 veröffentlicht. In dem Referentenentwurf wird den Rechteinhabern ein Ausschlussrechtes hinsichtlich der Verwertung von Musik über das Internet garantiert. Des weiteren werden technische Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in Sinne eines Digital Rights Managements gesetzlich legitimiert. Zu (b): Mit der Verbreitung des Internets bildete sich eine Einstellung der Benutzer, dass Informationen umsonst im Internet verfügbar sein sollten. Aus diesem Grun...

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Stand:20.05.2024
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