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War die Fusion von Sony und BMG ein Beispiel für Kartellpolitik in der Musikindustrie?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Musik - Sonstiges, Note: 1,3, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird die Frage in den Vordergrund gestellt, ob bei der Fusion von Sony und BMG eine Kartellpolitik geführt wurde. Zunächst werden die Begriffe Kartell und Kartellpolitik allgemein definiert. Im Anschluss sollen auf Voraussetzungen und Grundlagen der Kartellbildung und Kartellpolitik eingegangen werden und eine Untersuchung, welche Voraussetzungen die Tonträgerindustire für das Funktionieren einer Kartellpolitik bis zum Zeitpunkt der Fusionsentscheidung von Sony und BMG mitsichbringt, soll ebenfalls stattfinden. Am 03.10.2008 erlaubte die Europäische Kommission den Zusammenschluss der ¿Sony Corporation of Americä und der ¿Bertelsmann AG¿. Zwischen der Fusionsentscheidung der Labels und der endgültigen Genehmigung durch die Kommission lagen jedoch fast 4 Jahre. Grund dafür war besonders der Vorwurf einer Wettbewerbsbeschränkung auf dem Musikmarkt gegen die beiden Unternehmen. Tatsächlich sind Fusionen auf dem Musikmarkt keine Seltenheit und wurden schon immer kritisch von den Kartellbehörden untersucht, denn diese vermuten schon seit Langem koordinierte Preisabsprachen unter den sogenannten Major Labels. Von der Presse und Kritikern, wie dem Verband der unabhängigen Musiklabels, werden die Fusionen unter den Musikgiganten ebenfalls oft als Kartellentscheidungen betitelt. So lautete beispielsweise eine Schlagzeile des Deutschlandfunk: ¿Das Kartell der Bremser. Brüssel sagt ja zur Fusion von BMG und Sony¿. Kartelle sind solche Absprachen und Vereinbarungen zwischen mehreren selbstständig bleibenden Unternehmen. Dadurch verpflichten diese sich zu Einschränkungen im Wettbewerb. Solche Beschränkungen können unterschiedliche Formen annehmen. Am häufigsten sind Vereinbarungen eine Preisuntergrenze nicht zu unterschreiten, die Produktion innerhalb einer Höchstgrenze zu belassen oder die Vereinbarungen nehmen die Gestalt von Lieferabsprachen an. Ziel ist dabei oft die Einnahme der Mehrheit unter den Konkurrenten eines Marktgebietes, die damit verbundene Regulierung des Marktes und die Erhöhung des wirtschaftlichen Erfolgs. In der Theorie beruhen Kartelle auf rechtlich verbindlichen, oft schriftlichen, Abmachungen. In der wirtschaftlichen Praxis jedoch existieren auch sogenannte ¿gentleman¿s agreements¿. Dies sind unverbindliche Abkommen, mit denen Unternehmen die gleichen Ziele anstreben. Ob diese Abmachungen eingehalten werden, hängt jedoch von der jeweiligen Unternehmensmoral ab.

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