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Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts / Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Band 1

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Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungsverzeichnis -- 1. Unzulässigkeit der Revision gegen vor dem 21. 10. 1953 verkündete Urteile des Landesarbeitsgerichts in Berlin. Begriff der „Maßnahmen zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes.‘ Beschluß vom 28. April 1954 (2 AZR 187/54) -- 2. Unzulässigkeit der Revision gegen vor dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes verkündete Urteile. Beschluß vom 30. April 1954 (2 AZR 41/53) -- 3. Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen vor dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes gefaßte Beschlüsse. Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von der Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts. Beschluß vom 2. Juni 1954 (1 ABR l/53) -- 4. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist 547 ZPO. nicht anwendbar. Abweichung von dem Urteil des gleichen Landesarbeitsgerichts begründet nicht die Statthaftigkeit der Revision. Beschluß vom 2. Juni 1954 (2 AZR 170/54) -- 5. Bindung des Bundesarbeitsgerichts an die Streitwertfestsetzung.‘ Notwendigkeit, die Abweichung der Entscheidung in der Revisionsbegründung zu bezeichnen. Beschluß vom 2. Juni 1954 (2 AZR 136/54) -- 6. Eindeutige Bezeichnung der abweichenden Entscheidungen in der Revisions-begründung. Schlüssige Behauptung der Abweichung. Beginn der Zweimonatsfrist nach 74 Abs. 3 Satz 4 ArbGG. erst nach der schlüssigen Behauptung der Abweichung. Beschluß vom 2. Juni 1954 (2 AZR 17/54) -- 7. Erlaß von Beschlüssen durch den Senat ohne Hinzuziehung der Bundesarbeitsrichter. Beschluß vom 2. Juni 1954 (2 AZR 63/53) -- 8. Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nur bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kein Rechtsbehelf. Rechtsbeschwerdeschrift muß die Abweichung schlüssig dartun. Sonst läuft auch nicht die Zweimonatsfrist. Beschluß vom 3. Juni 1954 (1 ABR 5/54) -- 9. Gelegentliche Rechtsausführungen begründen nicht die Abweichung. Beginn der Frist des 74 Abs. 3 Satz 4 ArbGG. mit dem Eingang der Revisionsbegründung. Beschluß vom 3. Juni 1954 (2 AZR 121/54) -- 10. Wirksamkeit einer trotz Unterbrechung des Verfahrens ergangenen Entscheidung. Rechtsbehelfe dagegen, insbesondere Revisionsbeschwerde des Konkursverwalters. Beschluß vom 3. Juni 1954 (1 AZB 6/54) -- 11. Keine Divergenz bei verschiedener rechtlicher Begründung aber gleichem Ergebnis. Beginn der Zweimonatsfrist des 74 Abs. 3 Satz 2 ArbGG. Beschluß vom 18. Juni 1954 (2 AZR 53/54) -- 12. Unzulässigkeit einer entgegen 89 Abs. 3 Satz 2 ArbGG. zugelassenen Rechtsbeschwerde. Beschluß vom 23. Juni 1954 (1 ABR 8/54) -- 13. Unstatthaftigkeit der Revision bei Abweichung von einer Entscheidung des früheren Reichsgerichts einschließlich des Reichsarbeitsgerichts. Besdiluß vom 28. Juni 1954 (2 AZR 62/53) -- 14. Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren. Zulässigkeit der Beschwerde vor Inkrafttreten des ArbGG. 1953; Vertretungszwang. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung. Beschluß vom 7. Juli 1954 (1 ABR 3/54) -- 15. Zulassung der Rechtsbeschwerde auch in den Gründen, aber nicht in der Rechtsbelehrung. Kein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung. Keine Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts. Beschluß vom 1. Juni 1954 (1 ABR 16/54) -- 16. Unstatthaftigkeit der Revision bei Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Beschluß vom 14. Juli 1954 (2 AZR 141/54) -- 17. Inhalt der Revisionsbegründung. Wesen der Weihnachtsgratifikation. Urteil vom 29. Juni 1954 (2 AZR 13/53) -- 18. Passivlegitimation im Falle der Anfechtung der Wahl zum Betriebsratsmitglied. Wahlanfechtungsgründe. Beschluß vom 7. Juli 1954 (1 ABR 6/54) -- 19. Gültigkeit der Abstimmung nach 13 Abs. 2 BetrVG. Zur Kostenentscheidung im Beschlußverfahren. Beschluß vom 7. Juli 1954 (1 ABR 2/54) -- 20. Vereinbarkeit des Hausarbeitstagsgesetzes Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz. Auslegung des A

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Stand:21.05.2024
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