Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125 - Infos zum Artikel - Preisvergleich
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125

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Frontmatter -- Inhalt -- 1. Unterliegt die Pension eines Ruhegehaltempfängers während seiner entgeltlichen Beschäftigung bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts der Kürzung ohne Rücksicht darauf, aus welchen Mitteln die gewährte Vergütung fließt? -- 2. 1. Über die Frage der Aufwertung eines in ausländischer Währung vereinbarten, effektiv zu zahlenden Mietzinses. 2. Über die nachträgliche Bestätigung einer solchen gegen die Verordnungen über Valutaspekulationen verstoßenden Vereinbarung. -- 3. Was ist im Sinne der Unfallversicherung unter einem Verkehrsmittel und unter einem Fahrgast zu verstehen? -- 4. 1. Wonach bestimmt sich das Gemeinwesen, in dessen Dienst ein Beamter steht und welches deshalb für eine von diesem begangene schuldhafte Amtspflichtverletzung verantwortlich ist? 2. Hastet das Reich oder das Land für Amtsversehen von Beamten, welche bei den mit der einstweiligen Verwaltung der Reichswasserstraßen betrauten mittleren und unteren Landesbehörden angestellt sind? -- 5. Fließt die Vergütung, welche die Deutsche Rentenbank den von ihr verwendeten Personen gewährt, auch gegenwärtig noch aus öffentlichen Mitteln? -- 6. 1. Findet die Vorschrift in 8 21 Abs. 2 des Auswertungsgesetzes auch dann Anwendung, wenn es sich um die Abtretung einer Hypothek an den Eigentümer des belasteten Grundstücks handelt, der sie demnächst hat löschen lassen? 2. Welcher Stichtag ist maßgebend für die Bestimmung der Rangfolge nach 7, 21 Abs. 2 AufwG.? -- 7. Welche Stellung nehmen in einem Zwangsversteigerungsverfahren, das mit Bewilligung der sämtlichen betreibenden Gläubiger zunächst einstweilen eingestellt, dann aber ans Antrag eines von ihnen fortgesetzt worden ist, die Gläubiger ein, die diesen Antrag nicht gestellt haben? -- 8. Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach 519 Abs. 3 Rr. 2 ZPO. -- 9. Kam der Veräußerer eines Grundstücks Erstattung der von ihm gezahlten Schuldverschreibungssteuer im Wege des Ausgleichsanspruchs vom Erwerber verlangen? -- 10. Kann der Veräußerer eines lastenfrei zu übereignenden Teilgrundstücks auch dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Erwerber erheben, wenn die Hypothekengläubiger die abverkaufte Fläche aus der Pfandhaftung entlassen haben? -- 11. Inwieweit hat die behördliche Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks nach dem preußischen Grundstücksverkehrsgesetz vom 10. Februar 1923 rückwirkende Kraft? -- 12. 1. über die Bedeutung der Bekanntmachung erteilter Patente im Patentblatt neben der (früher vorgeschriebenen) Bekanntmachung im Reichsanzeiger. 2. Inwieweit Ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Ausschlußfrist für die Klage auf Richtigerklärung eines Patentes zulässig? -- 13. Welchem Zweck dient die Vorschrift über die Richterführung manövrierunfähiger Schiffe? Inwiefern kann ein Verstoß gegen sie von ursächlicher Bedeutung für den Unfall eines auskommenden Schiffes sein? -- 14. 1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt werden und ist ein solcher Beschluß des Reichsgerichts unanfechtbar? 2. Was gehört zur Wahrung der gesetzlichen und der vereinbarten Schriftform, namentlich auch derjenigen, von welcher 8 39 BBG. spricht? 3. Wann ist ein Schreiben mit zweifelhafter Anschrift dem wirklichen Empfänger zugegangen? -- 15. Zur Untersuchungspflicht des Käufers beim Handelskauf: 1. Ist ein Handelsgebrauch anzuerkennen, wonach die Untersuchung nicht üblich sei? 2. Wann ist die Untersuchung nicht tunlich? -- 16. 1. Wann gehört ein Bildnis in den Bereich der Zeitgeschichte? 2. Wird ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten durch Verwendung seines Bildnisses zur Reklame verletzt? -- 17. 1. Besteht eine Amtspflicht auch gegenüber solchen Personen, gegen die sich die Amtsausübung nicht unmittelbar richtet, die aber von ihr unbeabsichtigt betroffen werden können? 2. Kann Fahrlässigkeit eines Beamten auch bei einem Verhalten vorliegen, das den Vorges

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Stand:16.05.2024
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