Die Vorausabtretung von Forderungen aus gegenseitigen Verträgen wirft in der Insolvenz des Zedenten eine Reihe von Problemen auf. Der Verfasser sieht in der Vertragserfüllung mit der Folge des Werthaltigmachens der Forderung ein Wertungskriterium für die Wirksamkeit bzw. der Anfechtbarkeit des Forderungserwerbs bzw. der Vertragserfüllung. Maßgeblich ist hierfür, ob die zur Vertragserfüllung verbrauchten Materialien bzw. die Aufwendungen für Arbeitsleistungen zur Insolvenzmasse zu rechnen sind. Übergreifend entwickelt der Autor das Werthaltigmachen als Wertungskriterium bei Forderungsentstehung nach Insolvenzeröffnung, bei Bestehen des Erfüllungswahlrechts nach § 103 InsO und in der Insolvenzanfechtung. Das vorgeschlagene Wertungskriterium wird abschließend auch auf den Warenkredit angewendet. von Voß, Matthias
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