Die Vermeidung der überlangen Verfahrensdauer im Jugendstrafrecht
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: cum laude, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Dissertationsstudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit widmet sich der rechtsvergleichenden Forschungsfrage zur Vermeidung überlanger Dauer österr. und dt. Jugendstrafverfahren, das heißt maßgeblich dem Faktor Zeit. In Betrachtung der Problematik fällt auf, dass diese seit den 1990er-Jahren, ungeachtet sinkender Verurteilungszahlen, vor allem bei niedrigschwelliger Jugenddelinquenz in beiden Ländern, ein Streitschwerpunkt im Spannungsfeld junger Delinquenz und Justiz ist. Entscheidend bei der Verfestigung von Delinquenzverhalten bei österr./dt. Jugendlichen und Jungen Erwachsenen bzw. Heranwachsenden ist das Vermögen der Jugendjustiz dem Erlebten durch einen optimalen Verfahrenslauf zu begegnen. Hierbei ist der Bedarf einer modernen Reaktionenpalette im Jugendstrafrecht beider Länder auch unter pädagogischen bzw. erzieherischen Gesichtspunkten sehr groß. Zwar bestehen bekannte normative Möglichkeiten zur Durchführung eines zügigen österr./dt. Jugendstrafverfahrens, jedoch wird ein Mangel an effektiver Umsetzung durch die Praktiker beklagt. Diese Sorge wird durch die mediale Aufbereitung prominenter Fälle zudem undifferenziert verstärkt. Für ein funktionierendes Verfahrensprozedere in angemessener Dauer, ist daher ein in seinen Stärken und Schwächen bekanntes Jugendverfahren vonnöten. Dem widmet sich die vorliegende Forschung, indem sie die Optionen der Vermeidung überlanger Verfahrensdauer im Rechtsvergleich des österr./dt. Jugendstrafrechts, als Teil eines juristisch notwendigen effektiven Handlungsinstrumentariums, untersucht. Daher erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme der Begrifflichkeiten des Jugendstrafrechts als Definitionsbasis für den im Anschluss vorzunehmenden Rechtsvergleich. Dieser wird vertieft auf zeitliche Möglichkeiten, unter anderem anhand dem für beide Länder verbindlichen Beschleunigungsgrundsatz (Art. 6 Abs. 1 EMRK) untersucht. Der zentralen Frage wird im zweiten Schwerpunkt eine empirische Befragung zur tatsächlichen Dauer von Jugendstrafverfahren in Österreich und der BRD zur Seite gestellt, um die zuvor gewonnenen Erkenntnisse abzusichern. Im Anschluss wird eine Auswertung zu Ursachen (möglicher) Überlänge in den einzelnen Verfahrensstadien geführt. Alsdann werden die Faktoren extrahiert, die eine Vermeidung von Überlänge versprechen, wobei z.B. Praxismodelle neue Optionen zur Prävention ausloten.
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