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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. ZAG

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. ZAG

Zum Werk Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der PSD2 und derEMD2) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts. Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes. Zahlungsdienste sind demnach 1. das Ein- oder Auszahlungsgeschäft, 2. das Zahlungsgeschäft - in Form des Lastschriftgeschäfts, das Überweisungsgeschäft und das Zahlungskartengeschäft - ohne Kreditgewährung, 3. das Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung, 4. das Akquisitionsgeschäft, 5. das Finanztransfergeschäft, 6. Zahlungsauslösedienste und 7. Kontoinformationsdienste. Das E-Geld-Geschäft wird in § 1 Abs. 1 S. 2 ZAG definiert. Sowohl das Erbringen eines Zahlungsdienstes als auch das Betreiben des E-Geld-Geschäfts sind für Zahlungs- und E-Geldinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZAG erlaubnispflichtig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über diese Institute aus und ist für die Erlaubniserteilung zuständig. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. ein Nachweis, dass das Institut über ausreichendes Anfangskapital verfügt, ein Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen (§ 17 ZAG) einzureichen. Das Institut muss bei seiner Tätigkeit insbesondere die Sicherung der Kundengelder für den Insolvenzfall gewährleisten. Vorteile auf einen Blick Kommentierung der einzelnen Paragrafen unter wissenschaftlichen wie praktischen Gesichtspunkten Einbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389 starke Berücksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBA besonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - häufig unwissentlich - Zahlungsdienste erbringen Querbezüge zum KWG Zur Neuauflage Berücksichtigung der jüngsten Änderungen des ZAG, insbes. durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz Integration der jüngsten Änderungen der Technischen Regulierungsstandards (RTS) Implementierung der neuen EBA-Leitlinien zur Bereichsausnahme für sog. limited networks Berücksichtigung des aktualisierten BaFin-Merkblatts Ausblick auf die - im Entwurf vorliegende - künftige Regulierung (PSD3 und PSR) Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft; Aufsichtsbehörden; Gerichte und Staatsanwaltschaften; Wirtschaftsprüfung; Zahlungsdienstleister (dort: Rechts- und Compliance-Abteilungen sowie Interne Revision) und FinTechs; Unternehmen der Realwirtschaft, die (auch) Zahlungsdienste erbringen (dort insb. Rechtsabteilungen).


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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. ZAG
Anbieter: averdo DE




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