Zur Ergänzungslieferung Mit der 161. Ergänzungslieferung wird in die Kommentierung des Art. 82c. Bau-Turbo neu in den Band I (Kommentar) aufgenommen. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2025 in die Bayerische Bauordnung eingefügt. Zudem wurden die Erläuterungen des Art. 57. Verfahrensfeie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen wurden umfangreich überarbeitet und aktualisiert. Die im Band II (Anhang) enthaltenen Materialien wurden überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Zielgruppe Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architektinnen und Architekten.
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