Welche beobachtbaren Effekte ergeben sich in einem inklusiven Bildungssystem bis zum Ende der Schulpflicht hinsichtlich Chancengleichheit und Leistung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Institut für Bildungswissenschaft und Medienforschung), Veranstaltung: Master für Bildung und Medien, Sprache: Deutsch, Abstract: Von 3. - 10. November 2011 konnte in Österreich das Bildungsvolksbegehren" unterschrieben werden. Da Österreich eines der wenigen westeuropäischen Länder mit einem differenziertes Schulsystem bereits ab Beginn der Sekundarstufe I ist, war eine Forderung dieses Volksbegehrens, Kinder später als bisher in ihrer Schullaufbahn zu selektieren. Konkret wird im Bildungsvolksbegehren im Punkt 7 gefordert (Volksbegehren Bildungsinitiative, 2011): "Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt. Das heißt: Jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf alle gebotenen Chancen, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner sozialen, kulturellen, sprachlichen, religiösen oder regionalen Herkunft sowie seiner Begabung. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung dar und führt bei professioneller Umsetzung zu einer Anhebung des allgemeinen Niveaus, da jedes Kind individuell gefördert und gefordert wird. Daher ist auch die volle Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen auf allen Bildungsstufen zu gewährleisten. Bei der Klassenzusammensetzung muss auf sinnvolle Durchmischung geachtet werden." Davon ausgehend, wird in dieser Arbeit untersucht, welche Herausforderungen unsere Zeit bezüglich Heterogenität, Diversität, Differenzierung und Inklusion an ein Bildungssystem stellt und wie verschiedene OECD-Staaten ihre Gesamtschulsysteme darauf abstimmen. Danach wird anhand von Erkenntnissen aus dem OECD-Raum überprüft, ob ein inklusives (Gesamt)-Schulsystem zu mehr Chancengleichheit bzw. Bildungsgerechtigkeit führt und ob eine Anhebung des allgemeinen Niveaus erkennbar ist.
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