Was damals Recht war... Eine kritische Betrachtung
Fachbuch aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Beginnend mit dem 22.06.2007 bis zum heutigen Tag präsentiert sich eine Wanderausstellung mit dem Titel: "Was damals Recht war... Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht" in einer Reihe von deutschen und österreichischen Städten. Das Bayerische Armeemuseum stellte in der Zeit vom 01.07. bis 21.08.2011 für diese Wanderausstellung das Zeughaus im Neuen Schloß zur Verfügung. Seither wurde sie in sieben weiteren Städten gezeigt. Geplant ist die Fortsetzung in weiteren Städten. Derzeit ist sie in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg zu sehen. Weitere Ausstellungsorte werden vorbereitet. Das Begleitbuch zur Ausstellung mit gleichem Titel ist im Buchhandel erhältlich. Die Ausstellung hat zwar in Politik und Medien breite Zustimmung gefunden. Sie ist dennoch nicht unumstritten. Am 30.09.2011 fand hierzu im Fahnensaal des Bayerischen Armeemuseums eine Podiumsdiskussion statt, in der Konzeption und Darstellungsweise dieser Ausstellung auch kritisch gewürdigt wurden. Ich habe an dieser Veranstaltung auf dem Podium teilgenommen. Das war für mich Veranlassung, den bei dieser Diskussion aufgeworfenen Fragen nachzugehen. Gerade weil die Geschichte der Wehrmachtsgerichtsbarkeit weithin unbekannt ist, erscheint es mir erforderlich, die durch diese Wanderausstellung aufgeworfenen Fragen wenigstens kursorisch zu behandeln. Das soll in dem nachstehenden Beitrag versucht werden. In einem so kurzen Beitrag kann keinesfalls eine erschöpfende, wissenschaftlichen Maßstäben genügende Bearbeitung des Themas erfolgen. Das ist auch nicht mein Anspruch. Vielmehr stelle ich einfach die Fragen, die sich einem Besucher dieser Ausstellung aufdrängen, sofern er über mehr als bloß rudimentäre Kenntnisse der Geschichte des vergangenen Jahrhunderts verfügt. Hinzu kommt, daß ich als Jurist und seit Jahrzehnten forensisch tätiger Rechtsanwalt an dieses Thema schon von Berufs wegen anders herangehen kann (und muß!), als jemand, dem die juristischen Probleme der Militärjustiz im Allgemeinen und der Wehrmachtsgerichtsbarkeit im Besonderen fernliegen. Eine seriöse und vom sogenannten Zeitgeist nicht beeinflußte wissenschaftliche Bearbeitung des Themas ist zu wünschen.
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