Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand 01.07.2024
Die aktuelle Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Ausgabe umfasst den Stand vom 01.07.2024 und beinhaltet in Band 1: Allgemeine Bestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen, Arztgruppenspezifische Leistungen, Arztgruppenübergreifende spezifische Leistungen, Kostenpauschalen und Leistungen, die ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähig sind, sowie die Anhänge 1, 3 ,4, 6 und 8. Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen (Anhang 1), die Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes (Anhang 3), das Verzeichnis der Leistungen, die nicht oder nicht mehr im EBM enthalten sind (Anhang 4), die Zuordnung der Leistungen der Kapitel 50 und 51 zu den Anlagen der ASV-RL (Anhang 6) und die Zuordnung der Prozeduren zu den Leistungen nach den GOP 01500 bis 01503 (Anhang 8). Band 2 umfasst den Anhang 2, es handelt sich hierbei um die Zuordnung der operativen Prozeduren nach § 295 SGB V (OPS) zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36. Diese Ausgabe enthält Euro-Beträge auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes. Das ist neu: Grundsätzliche Änderungen > Regelungen aufgrund des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG): Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Regelungen zu Terminvermittlungen durch Terminservicestellen (TSS) und Hausärzte > Orientierungswert: Festlegung und Anpassung für das Jahr 2024 (11,9339 Cent) > OPS-Kodes 2024 / Anhang 2 zum EBM: Anpassung an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2024 > Ambulante Operationen: · Anpassung der Bewertungen der Leistungen · Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand und Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung (neue Abschnitte 31.2.19 und 31.2.20) · Verlängerte Nachbeobachtung ergänzend zur postoperativen Überwachung (neuer Abschnitt 31.3.3) > AOP-Vertrag nach § 115b SGB V - Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe (AOP-Katalog) · Anlage 1: Aufnahme weiterer operativer Verfahren u. a. für die Prostatabiopsie in den Anhang 2 EBM · Anlage 2: Neue EBM-Leistungen (z. B. für Nachbeobachtung außerhalb Kapitel 31) und neuer Anhang 8 zum EBM > Hybrid-DRG-Verordnung: Übergangsregelung für prä- und postoperative Leistungen Aufnahme neuer Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) > Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen und Hirnmetastasen > Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie > Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk bei symptomatischen Knorpelschäden Änderungen aufgrund weiterer Richtlinien-Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses > Neue Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-Richtlinie): Neuer Abschnitt 37.5 > Neue Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL): Neuer Abschnitt 37.7 > Neue Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP-QS-RL): Neuer Abschnitt 30.3.3 > Neue Richtlinie über den Personenkreis von Menschen mit Behinderung, die eine Begleitung im Krankenhaus aus medizinischen Gründen benötigen (Krankenhausbegleitungs-Richtlinie) > Richtlinie zur Kryokonservierung /Erweiterung um Ovarialgewebe: Anpassungen in den Abschnitten 8.5 und 8.6 > Anpassung der Mutterschafts-Richtlinie / Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken: Anpassungen im Abschnitt 1.7.4 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung > Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V - ASV-RL · interdisziplinäre CED-Fallkonferenzen · Chromoendoskopie bei Durchführung der Überwachungskoloskopie Weitere Änderungen > Anpassung der Bewertungen der psychotherapeutischen Leistungen sowie Erhöhung der Strukturzuschläge > Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz > Verordnungen von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Folgeverordnungen der häuslichen Krankenpflege sowie von Heilmitteln im Rahmen einer Videosprechstunde > Porto bei telefonischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung > Anpassung der Bewertungen der Kostenpauschalen für Radionuklide zur Radiosynoviorthese und für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren (Dialyse) > Änderungen im Abschnitt 1.5 aufgrund neuer Arzneimittel zur intravenösen, oralen oder nasalen Anwendung > Aufnahme verschiedener neuer digitaler Gesundheitsanwendungen > Aufnahme der externen elektrischen Kardioversion Daneben gab es noch weitere Änderungen, z. B. an Leistungsinhalten, Anmerkungen, Ausschlüssen, Präambeln, in den Allgemeinen Bestimmungen und dem Anhang 3 sowie dem Anhang 6. Abrechnung auf dem neuesten Stand Der EBM wird klimaneutral produziert. CO2-Emissionen lassen sich bei der Buchproduktion zwar nicht vermeiden. Dank unseres Partners First Climate sind wir jedoch in der Lage, unsere nicht vermeidbaren CO2-Emissionen auszugleichen. Dies gelingt durch die Unterstützung von hochwertigen und unabhängig geprüften Klimaschutzprojekten mit höchstem sozialem und ökologischem Zusatznutzen.
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