Streaming auf der Couch: Kinofilme und Blockbuster bequem daheim anschauen, noch bevor sie in die Kinos kamen. Das machte die Website kino.to möglich. Nirgendwo anders klickten mehr User auf Links, um sich Filme herunterzuladen. Selbst Kim Dotcom mit seiner Videoplattform Megavideo stand anfänglich nur im Schatten dieses Streaming Portals. Damit zählte kino.to zu den TOP 25 der beliebtesten Websites im deutschsprachigen Raum, noch vor RTL. Gründer Dirk Böttcher füllte eine längst überfällige Lücke und pinkelte zugleich dem "Selbstbedienungsladen" der Anwalt-Mafia und der milliardenschweren Filmindustrie Hollywoods an die Beine. Denn diese konnten durch gesetzeswidrige Abmahnungen und das jahrelange Hinhalten der Kinobesucher und anschließendem Verleihen von Filmen auf DVD utopische Einnahmen verzeichnen. Ist Streaming illegal? Das rief auch die deutsche Gesetzgebung auf den Plan, die nun mit unliebsamen Wahrheiten konfrontiert wurde: Gesetzeslücken und Grauzonen, wohin das Auge reichte. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wurde Dirk B. verhaftet. Was folgte, waren Showprozesse gegen Böttcher, eine völlig übertriebene U-Haft und schmierige Deals seitens der Staatsanwaltschaft, die bis heute nicht eingehalten werden. Es wurde mit allen Mitteln versucht, die Unzulänglichkeiten zu vertuschen und das Gesicht des deutschen Rechtsstaates aufrecht zu halten. Anwälte, die sich heute mit dem Fall beschäftigen, teilen einstimmig diese Meinung: Wäre es zum Prozess gekommen, hätte man Dirk B. sofort freisprechen müssen. Erfahre alles, was sich wirklich hinter den Kulissen abspielte, wie kino.to entstand, die Filmindustrie revolutionierte und das deutsche Gesetz vor neue Herausforderungen stellte.
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