Stollenwerk, Detlef: Die sogenannte Halterhaftung nach § 25 a StVG
Die Problematik des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist folgende: Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halt-und Parkverstöße) erfolgt durch eine Kennzeichenanzeige, weil der Fahrer in den wenigsten Fällen vor Ort angetroffen wird. Da viele Verfahren eingestellt werden müssen, da der Halter seine Fahrereigenschaft verschweigt, wurde zum 1.4.1987 die Halterhaftung eingeführt. Mit dieser Regelung kann zumindest der Fahrzeughalter mit Verfahrenskosten belegt werden, wenn er bei der Ermittlung des Täters nicht mitwirkt. Diese Bestimmung, obwohl sie nur einen einzigen Paragraphen umfasst, führt in der Praxis zu vielen Problemen, weil Tricks, um dem Verwarnungs- oder Bußgeld zu entgehen, immer populärer werden, insbesondere nach Erhöhung der Verwarnungsgelder im ruhenden Verkehr. Die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Thematik, die überwiegend auf der unteren Gerichtsebene (Amtsgerichte) erfolgt, ist daher zum Teil unübersichtlich, aber für alle Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Deutschland relevant. Mit dem vorliegenden Werk wird die rechtliche Wertung kanalisiert, indem in vielen kritischen Fragen die herrschende Meinung dargestellt wird, verbunden mit Literaturhinweisen und Praxistipps. In den Fällen, wo die Rechtsprechung zum Thema noch "weiße Flecken" aufweist oder überschaubar ist, werden Vorschläge gemacht, wie man die Dinge "anpacken" kann. Somit werden die wichtigsten Anwendungsprobleme zusammengefasst. Detlef Stollenwerk ist Sachgebietsgruppenleiter FB 3.1 - "Bürgerdienste" der Verbandsgemeinde Pellenz und als langjähriger Kommunalpraktiker mit den vielfältigen Problemen des StVG bestens vertraut. Speziell zu diesem Thema hat er bereits zahlreiche Vorträge vor Fachpublikum gehalten.
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