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Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

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Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt. Aktualität und Tradition Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Auf Höhe der Zeit So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen. Fundierte Qualität Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen. Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen. Für die Praxis Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Auf einen Blick Führender Großkommentar zum EStG und KStG Erstklassige Inhalte Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert Meinungsbildend Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur Viele praktische Beispiele Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen Multidisziplinäres Autorenteam Noch mehr Substanz Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online‘ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente. Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche. Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online‘: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991 Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an. Alle Änderungen stets im Blick. Lieferung 324 – Mai 2024 Mit dieser Lieferung erhalten Sie weitere Jahreskommentierungen, welche die bis zum 31.12.2023 verkündeten Gesetzesänderungen darstellen und inhaltlich einordnen: Einkommensteuergesetz 4h (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke) , kommentiert von Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick,Steuerberater, Bonn. 39 (Lohnsteuerabzugsmerkmale) und 42b (Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber) , kommentiert von Hans-Ulrich Fissenewert,Richter am FG, Stuttgart. 39a (Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag) und 46 (Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) , kommentiert von Prof. Dr. Oliver Tillmann,HSOsnabrück, Tecklenburg. 123–126 (Abschnitt XVI. Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse) , kommentiert von Prof. Dr. Tibor Schober,Richter am FG, Berlin. Körperschaftsteuergesetz 1 (Unbeschränkte Steuerpflicht) ,kommentiert von Dr. Martin Klein,Rechtsanwalt/Steuerberater, Frankfurt/Main. 8 (Ermittlung des Einkommens), kommentiert von Dr. Volker Pfirrmann, Richter am Bundesfinanzhof, München. 8a (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften [Zinsschranke]) , kommentiert von Dr. André Kruschke,Rechtsanwalt, Frankfurt/Main. Des Weiteren möchten wir auf folgende, mit dieser Lieferung aktualisierten Kommentierungen – inklusive Berücksichtigung des Wachstumschancengesetzes und des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes – hinweisen: Das Aktivierungsverbot des 4b EStG (Direktversicherung) betrifft Ansprüche aus einer Direktversicherung, dessen Bezugsrecht dem Versicherten oder seinen Hinterbliebenen zusteht. Die Neubearbeitung der Kommentierung von Bernd Rätke,Vors. Richter am FG, Dipl.-Finanzwirt, Berlin, erläutert ua. die neue BFHRechtsprechung zu 34 EStG, wenn an den Bezugsberechtigten eine Einmalzahlung in Höhe des Rückkaufswertes geleistet wird. Ebenfalls kommentiert wird die aktuelle BFH-Rechtsprechung zum Fremdvergleich, wenn bei einem AngehörigenArbeitsvertrag die Direktversicherung durch eine Entgeltumwandlung finanziert wird. 4 cEStG (Zuwendungen an Pensionskassen) regelt den Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen des Steuerpflichtigen (Trägerunternehmens) an eine von ihm unterhaltene Pensionskasse. Die Neukommentierung von Bernd Rätke,Vors. Richter am FG, Dipl.-Finanzwirt, Berlin, geht ua. auf das Verhältnis zum geänderten 3 Nr. 65 EStG ein und setzt sich mit der aktuellen Kommentarliteratur dezidiert auseinander. Streitig bleibt weiterhin die analoge Anwendung des 4dAbs. 2 Satz 3EStG bei überhöhten Zuwendungen sowie die Frage des Ausschlusses des Betriebsausgabenabzugs bei unangemessen hohen (fiktiven) Versorgungsleistungen nach 4cAbs. 2EStG und das Verhältnis zu 4Abs. 5Satz 1Nr. 7EStG. 9 EStG (Werbungskosten) wurde von Prof. Dr. Volker Kreft,Vors. Richter am FG, Hannover, und Dr. Winfried Bergkemper,Richter am BFH aD, Lenggries, unter Einbeziehung der seit der letzten Überarbeitung vorgenommenen Gesetzesänderungen aktualisiert. Daneben wurde die Kommentierung vor allem unter Berücksichtigung der sich verfestigenden Rechtsprechung zum Reisekostenrecht auf den aktuellen Stand gebracht. 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) wurde von Fabian Hentschel,Richter am FG, Berlin, neu übernommen und vollständig überarbeitet und aktualisiert. Obwohl der Gesetzgeber an 23seit der letzten Aktualisierung nichts geändert hat, waren insbesondere das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen und anderer Token (BMF v. 10.5.2022 – IV C1-S 2256/19/ 10003:001, BStBl. I2022), die erste BFH-Entscheidung zu einem Sachverhalt mit Bezug zur Token-Besteuerung (BFH v. 14.2.2023 – IX R3/22, BStBl. II 2023, 571, betr. Currency Token) sowie beides auswertendes Schrifttum an zahlreichen Stellen der Kommentierung zu berücksichtigen. Zudem wurden in den letzten zwei Jahren zahlreiche weitere Entscheidungen des für die Privaten Veräußerungsgeschäfte ( 22 Nr. 2EStG iVm. 23EStG) zuständigen IX. Senats des BFH veröffentlicht, die verschiedene Auslegungsfragen des 23EStG betreffen (zB. verschiedene Fragen zur Nutzung eines WG zu eigenen Wohnzwecken [mittelbare Eigennutzung, Aufteilungsmaßstab bei geteilter Nutzung, Nutzung nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners] oder zur ertragsteuerlichen Einordnung eines sog. Mobilheims). Auch diese fanden Eingang in die Kommentierung. Dipl.-Finanzwirt Markus Suchanek,Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Düsseldorf, hat seine Kommentierung zu 3 KStG (Abgrenzung der Steuerpflichtbei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden) aufgrund der gesetzlichen Neufassung des 3 Abs. 1KStG durch das Kreditzweitmarkförderungsgesetz umfassend überarbeitet. Es werden dabei ausführlich die Folgeänderungen, die sich aus der Einfügung der Legaldefinition des Begriffs „Personenvereinigung‘ in 14a AO ergeben, erläutert und darüber hinaus die Auswirkungen durch die am 1.1.2024 eingetretenen Änderungen im Personengesellschaftsrecht durch das MoPeG dargestellt. Im Weiteren wurde die Kommentierung um das Verhältnis zu Vorschriften der AO und des AStG erweitert. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Juli 2024 und wird Kommentierungen ua. zu den 5b, 19a, 24a, 35, 39b und den 62 ff. EStG sowie den 16, 32, 32a KStG enthalten. Informationen zu den Ergänzungslieferungen: Zuletzt erschien Lieferung 324 (Mai 2024/139,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).

Anbieter: Thalia DE
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Stand:21.05.2024
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