Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13. Mai 1982 - Infos zum Artikel - Preisvergleich
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Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13. Mai 1982

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267 Seiten mit 81 Abbildungen, darunter 50 Tabellen, 30 Zeichnungen und 1 Farbfoto. Bisherige Auflagen: 1. Auflage 1983, Gesetzesblatt Nr. 1080. Laut Einigungsvertrag vom 20.9.1990 GBI. I Nr. 64, Seite 1962 war diese AO noch weiter gültig! 2. vollständige Reprintauflage 2011 im Verlag Rockstuhl Inhalt: Abschnitt I Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Grundforderungen 3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers 4 Personenbeförderung Abschnitt II Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen 5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben 6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen 7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart 8 Bahnaufsichtliche Prüfungen 9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung 10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der Verfahrensweise Abschnitt III Bahnanlagen - Bautechnische Anlagen - 11 Unterbau 12 Oberbau 13 Spurweite 14 Längsneigung 15 Bogengestaltung 16 Lichtraumumgrenzung 17 Gleisabstand 18 Kreuzungen 19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke 20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger 21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen 22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen 23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen 24 Gleistassen 25 Arbeitsgruben 26 Prüfung der bautechnischen Anlagen - Sicherungs- und Fernmeldeanlagen - 27 Sicherungsanlagen 28 Fernmeldeanlagen 29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen - Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen - 30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen 31 Be- und Entladeanlagen 32 Seilrangieranlagen 33 Gleisfahrzeugwaagen 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen 35 Weichenheizungsanlagen 36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen 37 Fahrleitungsanlagen 38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen 39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen Abschnitt IV Fahrzeuge 40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge 41 Begrenzung der Fahrzeuge 42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit 43 Achsstand und Bogenlauf 44 Radsätze 45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen 46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge 47 Bremsen 48 Ausrüstung der Fahrzeuge 49 Anschriften der Fahrzeuge 50 Instandhaltung der Fahrzeuge Abschnitt V Betriebsdienst 51 Allgemeines 52 Betriebsführung 53 Betriebseisenbahner 54 Begriffe für den Rangierdienst 55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal 56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst 57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen 58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge 59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen 60 Sperrung von Gleisen 61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen Abschnitt VI Ereignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen 62 Ereignisse 63 Wagenbeschädigungen 64 Aufgleisen von Fahrzeugen Abschnitt VII Schlußbestimmungen 65 Übergangsbestimmungen 66 Ausnahmegenehmigungen 67 Inkrafttreten Verzeichnis der Anweisungen zur BOA Anweisung Nr. 1 zur BOA (zu 5 bis 7, 10 und 22) Verfahrensweise für die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen durch die Staatliche Bahnaufsicht Anweisung Nr. 2 zur BOA (zu 11 bis 26) — Oberbau — Herstellung; Instandhaltung und Prüfung der bautechnischen Anlagen Anlage 1 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Gleisendschuhe als Gleisabschlug Anlage 2 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. MUSTER. Prüfungsbuch für die bautechnischen Anlagen der Anschlugbahn Anlage 3 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Prüfung der Richtung nach dem Pfeilhöhenmeßverfahren Anlage 4 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Merkblatt für Weichenschmierung Anweisung Nr. 3 zur BOA (zu 12,16 und 30) — Lichtraumgrenzungen — Lichtraumgrenzungen Anweisung Nr. 4 zur BOA (zu 22 und 26) — Höhengleiche Kreuzungen — Bauliche Gestaltung der höhengleichen Kreuzung von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen Anweisung Nr. 6 zur BOA (zu 22,27,29 und 31) — Sicherungsanlagen — Bestimmung der Sicherungsanlagen Anweisung Nr. 7 zur BOA (zu 39) — Instandhaltung maschinentechnischer und elektrotechnischer Anlagen — Bestimmungen für die Instandhaltung maschinentechnischer und elektrotechnischer Anlagen Anweisung Nr. 8 zur BOA (zu 41) — Begrenzung der Fahrzeuge — Begrenzungen der Fahrzeuge Anweisung Nr. 9 zur BOA (zu 44) — Radsätze —Radsätze Anweisung Nr. 10 zur BOA (zu 45) — Zug- und Stoßeinrichtungen — Zug- und Stoßeinrichtungen an Fahrzeugen Anweisung Nr. 11 zur BOA (zu 46) — Freie Räume — Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge Anweisung Nr. 12 zur BOA (zu 50) — Instandhaltung der Fahrzeuge — Bestimmungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge Anweisung Nr. 13 zur BOA (zu 50) — Instandhaltung der Bremsen — Bestimmungen für die Instandhaltung der Bremseinrichtungen an Fahrzeugen Anweisung Nr. 14 zur BOA (zu 3 und 52) — Bedingungen für die Betriebsführung Bedingungen für die Betriebsführung Anweisung Nr. 15 zur BOA (zu 3) — Aufgaben des Anschlußbahnleiters Verantwortung und Aufgaben des Anschlußbahnleiters Anweisung Nr. 16 zur BOA (zu 52) — Dienstordnung — Anleitung für das Aufstellen der Dienstordnung Anweisung Nr. 17 zur BOA (zu 3, 53) — Ausbildung, Prüfung und Einweisung — Ausbildung, Prüfung und Einweisung der Betriebseisenbahner Anlage 1 - zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Anschlußbahnleiter Anlage 2 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Leiter, leitende Mitarbeiter des betriebs-, bau-, maschinen- und wagentechnischen Dienstes sowie des Sicherungs- und Fernmeldewesens Anlage 3 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.Fahrdienstleiter Anlage 4 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Block-, Stellwerks- und Weichenwärter Anlage 5 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Zugmelder Anlage 6 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Aufsichten - Zugfertigsteller Anlage 7 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Bremsprobeberechtigter Anlage 8 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter Anlage 9 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierer Anlage 10 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter und Rangierer für sonstige Rangiermittel Anlage 11 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Schrankenwärter Anlage 12 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Weichenreiniger Anlage 13 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Weichenschlosser Anlage 14 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Sicherungsposten Anlage 15 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer bis V 22 Anlage 16 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer V 60 Anlage 17 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer TGK 2-E1, V 100, V 180, V 200 Anlage 18 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Elektrotriebfahrzeugführer Anlage 19 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Dampfspeicherlokomotiven Anlage 20 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Beimann für Triebfahrzeuge/Heizer Anlage 21 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Nebenfahrzeugen mit Fahrantrieb Anlage 22 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Schienenkranen Anlage 23 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Mehrzweckfahrzeugen, Straßenkraftfahrzeugen und Motorwagenrückern Anlage 24 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Bediener von Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb, Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen Anlage 25 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von ferngesteuerten Fahrzeugen Anlage 26 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Signalwerker Anweisung Nr. 18 zur BOA (zu 53) — Dienstunterricht —Dienstunterricht für Betriebseisenbahner Anweisung Nr. 19 zur BOA (zu 53) — Personalprüfung —Personalprüfung für Betriebseisenbahner Anweisung Nr. 20 zur BOA (zu 22 und 55) — Vorbereitung und Durchführung von Rangierfahrten — Anweisung Nr. 21 zur BOA (zu 55) — Funk- und Lautsprecheranlagen — Verwendung von Funk- und Lautsprecheranlagen im Betriebsdienst Anweisung Nr. 22 zur BOA (zu 55) — Triebfahrzeugführer gleichzeitig Rangierleiter — Rangieren mit Triebfahrzeugen, bei denen der Triebfahrzeugführer gleichzeitig Rangierleiter ist Anweisung Nr. 23 zur BOA (zu 55 und 58) — Triebfahrzeugpersonal —Aufgaben des Triebfahrzeugpersonals Anweisung Nr. 24 zur BOA (zu 56) — Kuppeln von Fahrzeugen — Anweisung Nr. 25 zur BOA (zu 32 und 56) — Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln — Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln Kuppeln von Fahrzeugen Anlage 1 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Schienenkranen Anlage 2 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Mehrzweckfahrzeugen (MZF) Anlage 3 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Stratjenkraftfahrzeugen Anlage 4 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Motorwagenrückern Anlage 5 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb Anweisung Nr. 26 zur BOA (zu 56) Handseilwinden und Einradwagenschieber —Rangieren mit Handseilwinden und Einradwagenschiebern Anweisung Nr. 27 zur BOA (zu 56) — Befahren von Bogen R Anweisung Nr. 28 zur BOA (zu 56) - Anhängemassen und Bremsbesetzung der Triebfahrzeuge Anweisung Nr. 29 zur BOA (zu 57) — Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen — Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen, Verhalten bei Störungen Anweisung Nr. 30 zur BOA (zu 58) — Sicherung stillstehender Fahrzeuge — Sicherung stillstehender Fahrzeuge Anweisung Nr. 31 zur BOA (zu 62) — Ereignisse — Hilfeleistung, Meldung, Untersuchung, Berichterstattung und Auswertung bei Ereignissen im Anschlußbahnbetrieb Anlage zur Anweisung Nr. 31 zur BOA Unfallmeldeplan der Anschlußbahn: Anweisung Nr. 32 zur BOA (zu 64) — Aufgleisen von Fahrzeugen — Aufgleisen von Fahrzeugen durch den Anschließer Anlage 1 zur Anweisung Nr. 32 zur BOA. Aufgleistechnik für Schienenfahrzeuge in den Anschlußbahnen Anlage 2 zur Anweisung Nr. 32 zur BOA. Lauffähigkeitsuntersuchungen Anhang 1. Verzeichnis der in dieser Anordnung und den dazugehörigen Anweisungen aufgeführten Rechtsvorschriften und Arbeitsschutzanordnungen Anhang 2 - Verzeichnis der in dieser Anordnung aufgeführten staatlichen Standards Anhang 3 - Verzeichnis der in dieser Anordnung aufgeführten Dienstvorschriften des Verkehrswesens und der Deutschen Reichsbahn 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 4, 5 und 6, 2 bis 21, 22 Abs. 1 und 2 Satz 2, Abs. 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 ohne Verweis auf die Bodennutzungsverordnung, Abs. 11 bis 15, 23 bis 67 Abs. 1 gelten fort gemäß 1 Satz 1 des Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetzes (Gl. Nr. 114-1) ________________________________________

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