Die §§ 97 ff. GWB werden durch die Vergaberechtsreform, die im April 2016 in Kraft tritt, umfassend geändert und erweitert. Statt mit bisher 42 sieht sich der Anwender im GWB-Vergaberecht nun mit 90 Paragrafen konfrontiert. Die Autoren erläutern auf Grundlage ihrer langjährigen Erfahrung im Vergaberecht als Anwalt, Richter oder in der Verwaltung die neuen Regelungen ausführlich und praxisnah. Sie zeigen auf, wo sich Änderungen ergeben und wie diese in der Praxis umzusetzen sind. Neuerungen und Erweiterungen durch die Reform gibt es u.a. in den Bereichen: - Eignung - Wertung der Angebote - Compliance - Elektronische Vergabe - Vergabe von Konzessionen
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