Zum Werk Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet Regelungen zu den Voraussetzungen für die Ernennung, zu den Rechten und Pflichten als Beamter sowie zur Beendigung des Beamtenverhältnisses. Der häufig in Rechtsprechung und Literatur zitierte Standardkommentar zum LBG NRW bietet auch in der Neuauflage eine prägnante und praxisnahe Erläuterung der gesetzlichen Vorschriften. Behandelt werden sämtliche für Beamte entscheidende Fragestellungen mit Blick auf die Verzahnung zwischen dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalens. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf praxisrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit den Laufbahnen, der Beförderung, dem Beurteilungswesen, Konkurrentenstreitverfahren, Nebentätigkeiten und digitalen Personalakten. Die jeweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten werden umfassend dargestellt. Die für die Praxis entscheidende Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und der nordrhein-westfälischen Gerichtsbarkeit wird zusammen mit der Literatur detailliert ausgewertet. Vorteile auf einen Blick - Einführung zum Verhältnis zwischen dem BeamtStG und dem LBG NRW - Praxisnähe dank ausführlicher Darstellung der Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte - mit Ausführungen zu beamtenrechtlichen Fragen der Corona-Pandemie Zur Neuauflage Eingearbeitet sind alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege und zur Änderung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 7.4.2017, das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen und weiterer landesrechtlicher Vorschriften vom 19.9.2017 und das Nordrhein-Westfälische Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU vom 17.5.2018. Außerdem befassen sich die Autoren mit anstehenden Änderungen des Personalaktenrechts im Zuge der Digitalisierung (elektronische Personalakte). Umfangreiche Passagen widmen sich aktuellen Themen wie z.B. dienstrechtlichen Fragen bei der Covid-19-Pandemie oder der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU. Bereits enthalten sind zudem die Änderungen durch die Freistellungs- und Sonderurlaubsverordnung vom 27.1.2021. Zielgruppe Für Referenten in Bundes- und Landesministerien, Kommunalbehörden, Personalräte, Beamte, Richter, Rechtsanwälte und Verbandsjuristen.
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