Der Tagungsband legt ein klares Bekenntnis zur Strafrechtsgeschichte ab, die in Forschung und Lehre eher ein Nischendasein führt. Die Beiträge umfassen sowohl die Strafgerichtsbarkeit und die Strafrechtspraxis als auch gelehrte Diskussionen der Kriminalwissenschaft. Methodisch wurden die traditionellen Ansätze der Strafrechtsgeschichte mit der neueren Historischen Kriminalitätsforschung verknüpft und ikonographisch unterlegt. Der zeitliche Bogen ist vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert bewusst weit gespannt. Inhaltlich wird mit der geistlichen Gerichtsbarkeit und dem damit verbundenen kanonischen Recht mit seiner Vorbildfunktion für das europäische gelehrte Gerichtsverfahren, den ungelehrten Gerichten bzw. Dorfgerichten, den Strafrechtslehrern sowie der Reichsjustiz bzw. spezifisch frühneuzeitlichen Fragen nach dem Gnadenwesen bis hin zu Schwurgerichten eine große Bandbreite an Institutionen bzw. Akteuren abgedeckt.
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