Die ganz überwiegende Zahl des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) trägt den Besonderheiten der Beschäftigung im Hochschulbereich Rechnung. Nach fast zehn Jahren hat sich der Gesetzgeber nun zu einer tiefgreifenden Überarbeitung des Gesetzes entschlossen, das eine Vielzahl von Neuerungen mit sich gebracht hat. Die am 17. März 2016 in Kraft getretene Novelle hat vielfältige praktische Folgeprobleme verursacht, die der Kommentar vollständig aufarbeitet. Wesentliche Inhalte sind: Der Begriff des Wissenschaftlichen Personals Das "neue" Qualifizierungserfordernis und seine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Befristungen Die "angemessene" Befristungsdauer Die Einschränkung des Drittmitteltatbestandes auf das wissenschaftliche Personal Die Verlängerung von Höchstbefristungsdauer und Arbeitsvertrag wegen Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung Die Neuregelung des Befristungstatbestandes für studentische Hilfskräfte Die Auswirkungen landesrechtlicher Regelungen zur Befristung (sog. "Pakte für gute Beschäftigungsbedingungen") Die Autoren: Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis , Universität zu Köln, zählt zu den renommiertesten Arbeitsrechtlern Deutschlands und ist als hervorragender Kenner des Befristungsrechts der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgewiesen. Prof. Dr. Daniel Ulber , Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg. Aus der Fachpresse: „Der Kommentar bedient sowohl den mit täglichen Fragestellungen im Befristungsrecht befassten Spezialisten als auch Personen mit einer eher übergreifenden Aufgabenstellung, welche die Strukturen in dieser durch die starke Binnendifferenzierung des Wissenschaftssystems geprägten Rechtslage besser verstehen wollen." Manfred Nettekoven, Kanzler der RWTH Aachen zur 2. Auflage in: Forschung & Lehre 9/17
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