Stellt die EU-Rückführungsrichtlinie KOM (2005) 0391 tatsächlich eine Verletzung der Menschenrechte dar, wie von einigen ihrer Gegner behauptet?
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18. Juni 2008 verabschiedete das Europäische Parlament in einem Kompromiss mit dem Ministerrat der Europäischen Union die Richtlinie KOM (2005) 0391 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger, kurz Rückführungs-Richtlinie genannt. Derzeit leben etwa acht Millionen Menschen illegal in der EU (vgl.: Bolesch, 2008). Doch ein Großteil dieser Menschen kommt nicht auf illegalem Wege nach Europa. Viele von ihnen haben ein Visum, beispielsweise als Touristen, mit dem sie legal in die EU einreisen können, ohne sie jedoch an-schließend wieder zu verlassen. Weitere kommen als Asylbewerber, in der Hoffnung, Asyl gewährt zu bekommen. Sobald ihr Antrag jedoch abgelehnt wird, werden sie zu Illegalen. Wieder andere erhalten zwar kein Asyl, werden jedoch zunächst geduldet und dann wiederum zu Illegalen, wenn diese Duldung abläuft. Nur wenige Migranten kommen tatsächlich illegal über die Grenzen und bemühen sich anschließend nicht darum, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen. All dies sind Formen illegalen Aufenthalts, die nicht nur für die Betroffenen problematisch sind, sondern auch die Staaten selbst vor Probleme stellen. Denn während illegale Migranten selbst oftmals dazu gezwungen sind, unterbezahlte, unversicherte und mit Schwerstarbeit und gesundheitlichen Risiken verbundene Stellen anzunehmen (vgl.: Bade, 2002: 403), können sie gleichzeitig für die Stabilität und Sicherheit eines Landes oder einer Region sehr gefährlich werden. So ist die illegale Einwanderung immer eine Bedrohung für die Souveränität eines Staates. Denn Bürger erwarten von ihrem Land, dass es in der Lage ist, sich vor illegaler Einwanderung zu schützen und nur diejenigen hineinzulassen, die es hineinlassen möchte (vgl.: Weiner, 1995: 134). Somit werden illegale Migranten als ein Problem für die innere Sicherheit eines Staates wahrgenommen, gegen die man vorgehen muss. Ansonsten ¿macht sich eine Abwehrhaltung gegenüber allen Formen der Einwanderung breit, auch gegenüber Flüchtlingen¿ (Angenendt/Kruse, 2002: 13). Nationalstaaten sind mit diesem Problem oftmals völlig überfordert, weswegen die Internationale Organisation für Migranten (IOM) schon seit Längerem für ein international harmonisiertes Migrantenregime plädiert (vgl.: Hess/Karakayali, 2007: 51).
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