Warum der Mindestlohn nicht für alle Beschäftigten gilt. Wenn sich gute Arbeit doch nicht lohnt
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,1, FernUniversität Hagen (Kultur- und Sozialwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Als die Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 feststanden, wurde deutlich, dass die CDU/CSU als weiterhin stärkste Kraft nicht mehr auf ihren bisherigen Koalitionspartner FPD, der an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, zurückgreifen konnte. Es begann die Suche nach einem neuen Koalitionspartner für die 18. Legislaturperiode. Zur Auswahl standen die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die zum damaligen Zeitpunkt nur vereinzelt auf Länderebene bereits mit der CDU koalierten. Die Sondierungsgespräche ergaben eine Tendenz zur SPD und entsprechend selbstbewusst trat die SPD, mangels Alternativen der CDU/CSU, in den Koalitionsverhandlungen auf. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, ein zentrales Anliegen der SPD im Wahlkampf, wurde gefordert. Diese Forderung fand ihren Weg in den Koalitionsvertrag vom 14. Dezember 2013. Es wurde die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50EUR/h zum 01.01.2015 vereinbart. Ein entsprechendes Gesetz sollte im Dialog mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgearbeitet werden. Ziel war es, dass gute Arbeit sich wieder lohnen und existenzsichernd sein muss. Jedem Arbeitnehmer sollte von seinen Erwerbseinkünften ein Leben ohne staatliche Transferleistungen ermöglicht werden. Laut Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt das Recht auf existenzsichernde Entlohnung ab dem 01.01.2015 allerdings nicht für alle Arbeitnehmer und Beschäftigten. Im Anwendungsbereich werden z.B. Praktikanten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten und Jugendliche unter 18 Jahren als Bezugsberechtigte ausgeschlossen, für andere Gruppen wurden Übergangsfristen vereinbart. Von politikwissenschaftlichem Interesse ist dieser Umstand besonders, da per Gesetzbeschluss die gleiche Arbeit, verrichtet von unterschiedlichen Personengruppen, pauschal schlechter als 8,50EUR pro Stunde entlohnt werden darf. Die Abschlussarbeit geht der Frage nach, wie es zu der Einführung des Mindestlohngesetzes in seiner aktuellen Form mit der Begrenzung im Anwendungsbereich und den Übergangsfristen gekommen ist. Es soll analysiert werden, welchen Einflüssen das MiLoG ausgesetzt war, die dazu führten, dass bestimmte Personengruppen per Gesetzesbeschluss von dem Recht auf existenzsichernde Vergütung ausgeschlossen werden oder erst mit zeitlicher Verzögerung vom Mindestlohn profitieren durften, obwohl es das Bestreben der Regierungsparteien war, dass gute Arbeit sich wieder lohnen und existenzsichernd sein soll.
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