Das -Lernwörterbuch Juristische Abkürzungen- ist kein Nachschlagwerk im klassischen Sinne, sondern listet die in etwa 600 am häufigsten vorkommenden Abkürzungen der Behörden- und Rechtssprache zusammen mit den entsprechenden englischen Übersetzungen auf. Das vorliegende Verzeichnis ist also kein konventionelles Nachschlagwerk, sondern ein "Lernwörterbuch" und wendet sich ganz speziell an Übersetzer/Dolmetscher/Juristen, die am Anfang ihres Studiums oder Berufslebens stehen, aber auch an Auszubildende in den Rechtsberufen, die die Grundlagen für ihren Beruf erst noch erwerben müssen. Zu diesen Grundlagen gehören auch die allgegenwärtigen fachsprachlichen Abkürzungen in der Rechts- und Behördensprache, die später, wenn man erst einmal im Beruf tätig ist, keine Schwierigkeiten mehr bereiten, weil sie einfach zum Handwerkszeug dazugehören. Aber erst einmal muss man sie lernen. Irgendwie alternativlos, leider.
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