Betriebsratswahl 2026. Der Ratgeber für Betriebsräte und Wahlvorstände Vorteile auf einen Blick: Gut zu wissen: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren Praktisch für den Wahlvorstand: Die Betriebsratswahl Schritt für Schritt - von der Arbeitnehmer-Definition bis zu Anfechtungsgründen Ausführliche Leitsatzsammlung: Gerichtsentscheidungen zu Betriebsratswahlen Zielgruppen: Betriebsräte, Wahlvorstände Darum geht es: Das Durchführen einer Betriebsratswahl ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Wahlvorstand muss die komplexen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung sorgfältig umsetzen. Von der Vorbereitung bis zur Durchführung und Auswertung der Betriebsratswahl - immer gilt es, auf Rechtssicherheit zu achten und Fehler zu vermeiden. Nur so können Wahlanfechtungen vermieden werden und die neu gewählten Betriebsräte erfolgreich ihre Arbeit aufnehmen. Die Handlungsanleitung stellt die Abläufe des normalen und vereinfachten Wahlverfahrens in allen Schritten übersichtlich und nachvollziehbar dar. Als Online-Ausgabe ist sie Bestandteil der Software ‘Betriebsratswahl 2026‘ (ISBN 979-3-7663-8580-2). Aus dem Inhalt: In welchen Betrieben kann ein Betriebsrat gewählt werden? Was unterscheidet das normale vom vereinfachten Wahlverfahren? Wer kann die Initiative zur Durchführung der Betriebsratswahl ergreifen? Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen? Welche Aufgaben und Rechte haben der Wahlvorstand und seine Mitglieder? Wie sind die Mitglieder des Wahlvorstands geschützt? Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand zur Einleitung und Vorbereitung des Wahlverfahrens? Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand zur Vorbereitung und Überwachung der Stimmabgabe und Feststellung des Wahlergebnisses? Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand nach der Stimmabgabe und Feststellung des Wahlergebnisses? Welche Kosten der Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber zu tragen und wie ist die Betriebsratswahl gegen Behinderungen geschützt? Autoren: Peter Berg, Rechtsanwalt, langjährig Justiziar des ver.di Landesbezirks Nordrhein-Westfalen | Dr. jur. Gregory Garloff, Leiter der Rechtsabteilung und Justiziar der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten | Micha Heilmann, Rechtsanwalt, langjährig Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
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