Der Erstbesuchsdienst – Hilfe oder Kontrolle?: Eine Untersuchung des Doppelmandats
Familie = Vater + Mutter + Kind? In den vergangenen Jahrzehnten hat sich nicht nur die Institution Familie verändert, sondern auch der Umgang mit dieser. Sie ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung der nachfolgenden Generationen und verantwortlich für deren Wertebildung. Familie wird zwar als „Kern der Gesellschaft“ und als „ihr kleinstes Element“ betrachtet, doch ist ihre Stabilität durch den Wandel der Gesellschaft der letzten Jahrhunderte gesunken. So brechen ehemals gelebte „klare und wertgebende Strukturen“ auseinander – sie gilt als bedroht. In Art. 6 GG heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Und dennoch wird dieser Grundsatz von Eltern immer wieder missachtet und missbraucht. Kinder werden verletzt, misshandelt, sexueller Gewalt ausgesetzt, vernachlässigt und im schlimmsten Fall sogar getötet. Aus diesem Grund wurde eine Vielzahl von Hilfsangeboten für belastete Eltern und Kinder erstellt, welche zur familiären Stärkung und Vermeidung missbräuchlicher Handlungen an Kindern führen sollen. Um Eltern aller Milieus erreichen zu können, ist es besonders wichtig, niederschwellige Hilfsangebote zu unterbreiten. Das Angebot der Babybegrüßungsdienste ist ein Teil der aufsuchenden Elternarbeit. Im Rahmen der Debatte über Frühe Hilfen wurden in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands von den Jugendämtern oder freien Trägern lokale Babybegrüßungsdienste, die sogenannten Willkommens- oder Erstbesuchsdienste ins Leben gerufen. Diese Dienste besuchen junge Familie in den ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes, wodurch die Möglichkeit einer Begleitung von Anfang an besteht. Es gilt nun zu erforschen, wie das Angebot der Begrüßungsdienste von den jungen Familien selbst wahrgenommen wird – als Hilfe oder Kontrolle?
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