Stella Goldschlag gerät nach Verurteilung durch ein russisches Militärtribunal und Verbüßung einer zehnjährigen Zuchthausstrafe in der SBZ/DDR im Jahre 1956 in die Mühlen der Westberliner Justiz. Das Gerichtsverfahren führt zum Bruch mit ihrer Tochter Yvonne. Ihre Verurteilung 1957 wird 1958 vom BGH aufgehoben. Sie wartete wegen ihrer TBC-Erkrankung 14 Jahre auf die Einstellung des Verfahrens. In den Genuss der Verjährung der Beihilfe zum Mord an Jüdinnen und Juden kommen nur die Angehörigen der Gestapo, nicht jedoch die Jüdin Stella Goldschlag. 1972 geht die antisemitische „Hexenjagd“ durch die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Schwurgericht beim Landgericht Berlin weiter. Der Autor beschreibt das Gerichtsverfahren gegen Stella Goldschlag im Jahr 1972 so, als wäre es von einem unabhängigen deutschen Gericht in einem demokratischen Rechtsstaat geführt worden.
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