Anrechnung von Vorleistungen im Rahmen der nicht kumulativen PIS/COFINS-Regelung
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die nicht kumulative Regelung des PIS (Programm zur sozialen Integration) und COFINS (Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherheit) vorzustellen, und zwar im Hinblick auf die Anrechnung von Vorleistungen. In diesem Sinne werden die Steuern in ihrer Gesamtheit behandelt, wobei ihre wichtigsten Merkmale und vor allem alle doktrinären und rechtswissenschaftlichen Konzepte im Zusammenhang mit den Vorleistungen vorgestellt werden. Die Erlangung dieser Gutschrift und die Art und Weise, wie sie verbucht wird, werden in diesem Text ebenfalls beleuchtet. All dies wird in den Gesetzen Nr. 10.637 von 2002 und 10.833 von 2003 verankert.
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