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Einweisung in den Umgang mit dem Beatmungsgerät ‘Medumat Standard‘ (Unterweisung Rettungsassistent / -in)
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2005 im Fachbereich AdA Gesundheit / Medizin / Sport / Soziales, Note: sehr gut, , Veranstaltung: Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten, Sprache: Deutsch, Abstract: I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1.: Analyse und Aufbereitung des Themas 1.1.: Begründung des Themas 1.2.: Vorstellung des Auszubildenden 1.3.: Äußere Rahmenbedingungen 2.: Lernzielbestimmung und Lernzielbereiche 2.1.: Richtlernziel 2.2.: Groblernziel 2.3.: Feinlernziel 2.3.1.: Kognitiver Lernzielbereich 2.3.2.: Psychomotorischer Bereich 2.3.3.: Affektiver Lernzielbereich 2.4: Führungs- / Erziehungsstil 3.: Ausbildungsmethode 3.1.: Methodenauswahl / Begründung 3.2.: Umsetzung der Methode 4.: Einsatz didaktischer und pädagogischer Prinzipien 4.1.: Didaktische Lernprinzipien 4.2.: Pädagogische Lernprinzipien 5.: Dauer der Unterweisung 6.: Zeitlicher Ablauf (Schema) 7.: Lernerfolgskontrolle 8.: Quellenverzeichnis 1.: Analyse und Aufbereitung des Themas 1.1.: Begründung des Themas: Fundierte Kenntnisse und der sichere Umgang mit Medizinprodukten sind für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst elementar. Im Vordergrund stehen die Sicherheit des Patienten, von Dritten und des Anwenders selbst. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich u.a. aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Im Rettungsdienstbereich Musterstadt werden Praktikanten und Auszubildende frühzeitig mit diesen Anforderungen vertraut gemacht und dementsprechend in den Umgang mit Medizinprodukten eingewiesen. Die Lehrrettungsassistenten wurden von den jeweiligen Medizinproduktherstellern eingewiesen, so dass sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollwertige Anwendereinweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten durchführen und dokumentieren dürfen. Die Dokumentation erfolgt obligatorisch neben dem Eintrag im Medizinproduktebuch auch im Berichtsheft des Auszubildenden. Die Einweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten werden den Praktikanten im Rahmen ihrer 50-stündigen Fortbildungspflicht als Fortbildungsstunden bestätigt.
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