Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten im Zusammenhang mit Veranstaltungen - (EAN 9783656194798) - Produktinformationen und Preisvergleich
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Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten im Zusammenhang mit Veranstaltungen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Organisation und Verwaltung, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Polizei , Abstract: Seit mehreren Jahrzehnten wird durch die Polizei, Politik und Wirtschaft kontrovers über die Übernahme von Dienstleistungen durch private Sicherheitsunternehmen diskutiert. Im Vordergrund der Diskussion steht das staatliche Gewaltmonopol, welches nicht an private Unternehmen abgegeben werden bzw. nicht unterlaufen werden soll. Klassische Aufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Gem. Art. 33 GG sind dies hoheitliche Aufgaben, welche durch Hoheitsträger des öffentlichen Dienstes ihre Ausübung finden und gesetzlich verankert sind. Die Polizei ist wesentlicher Garant für die Innere Sicherheit und ist an Gesetze gebunden. Die Aufgaben der Sicherheitsunternehmen bestehen dagegen darin, Aufträge zum Schutz und zur Sicherheit von Kunden gegen Bezahlung auszuführen. Bei Veranstaltungen sind diese dem Veranstalter vertraglich unterworfen und sollen das Hausrecht durchsetzen. Die Befugnisse dazu sind jedoch nicht konkret gesetzlich geregelt. Es gelten hier die Bestimmungen des 34 a GewO. Wider dieser Diskussionen haben diverse private Unternehmen ihre Sicherheitsdienstleitungen in den letzten Jahrzehnten stark ausgebaut und sind u.a. im ÖPNV, bei Fußballspielen, im Objektschutz, auf Volksfesten und diversen anderen Events vertreten und nicht mehr wegzudenken. Inzwischen gibt es bundesweit etwa 3700 private Sicherheitsunternehmen mit insgesamt ca. 170 000 Beschäftigten und rund 4,6 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr. Demgegenüber stehen ca. 250 000 Polizeibeamte. Aufgrund der Rahmenbedingungen für mein o.g. Referat kann ich nicht auf die gesamte Komplexität dieses Themenbereiches eingehen. Ich werde aber eine kurze Einführung zu Veranstaltungen und eine Abgrenzung zu Versammlungen vornehmen sowie Beispiele hierfür anführen. Weiterhin erkläre ich, wann die Polizei bei Veranstaltungen tätig wird und welche Befugnisse private Sicherheitsunternehmen haben. Ich nenne deren Tätigkeitsbereiche und Aufgabenteile, stelle kurz die Zusammenarbeit mit der Polizei dar und nenne Beispiele hierfür. Weiterhin zeige ich Probleme und Ursachen auf, die sich in der Zusammenarbeit ergeben können. Im Anschluss ziehe ich ein Fazit mit Ausblick in die Zukunft.

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Stand:08.05.2024
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